Anamnese vorab. Wartezimmer leer.

Nach jeder Online-Buchung bekommt der Patient automatisch einen einmaligen Link für den Anamnese-Fragebogen. Wer es zu Hause nicht macht, füllt am Tablet im Wartezimmer aus. Wer schon einen Papierbogen ausgefüllt hat, fotografiert ihn — Claude Vision überträgt die Antworten in die digitale Akte.

Schritt 1 — Konfiguration

Pro Leistung konfigurierbar

Sie definieren in den Einstellungen beliebige Fragebögen (Kurztext, Skala, Mehrfachauswahl, Datum, …) und ordnen sie pro Leistung zu. Nur Termine für Leistungen mit hinterlegtem Fragebogen lösen den Flow aus.

Schritt 2 — Smart-Link

Automatischer Versand

Buchungsbestätigungs-Mail enthält einen einmaligen, signierten Link. Der Patient öffnet ihn ohne Login, sieht den Fragebogen, gibt die DSGVO-Einwilligung und schickt ab. Der Link ist 14 Tage gültig und einmal einlösbar.

Schritt 3 — Akte

Direkt in der Akte

Antworten landen mit Zeitstempel, IP, Audit-Log und einer Snapshot-Kopie des Fragebogen-Stands in der Patientenakte. So bleibt jede Antwort später nachvollziehbar — auch wenn Sie den Fragebogen weiterentwickeln.

Tablet-Kiosk vor Ort

Ein Tablet einmal mit einem 6-stelligen Pairing-Code an Ihre Praxis koppeln — danach zeigt es automatisch die heutige Patientenliste. Mitarbeiter wählt den Patienten, reicht das Tablet weiter, der Patient füllt aus. Nach Abschluss reset-et die Session.

  • Kein Mitarbeiter-Login am Tablet nötig
  • Kein Zugriff auf andere Patientendaten möglich
  • Idle-Reset nach Submit, Code deaktivierbar bei Verlust

KI-Foto-Übernahme

Hat der Patient schon einen ausgefüllten Papierbogen dabei? Foto machen, hochladen, Claude Vision extrahiert die Antworten und füllt das digitale Formular. Der Patient kontrolliert, bestätigt, fertig.

  • Separate, granulare KI-Einwilligung des Patienten
  • Bild wird nur zur Verarbeitung übertragen, nicht persistent gespeichert
  • Patient kann KI-Vorschläge jederzeit überschreiben

Nachvollziehbar dokumentiert

Der Anamnese-Workflow hält Einwilligungen, Versionen und Audit-Ereignisse getrennt fest, damit Praxen die Verarbeitung im Demo- und Produktivkontext prüfen können.

Art. 9 DSGVO – explizite, dokumentierte Einwilligung für Gesundheitsdaten.
§ 51 ÄrzteG – 10-Jahre-Aufbewahrung der Antworten als Default.
Granulare KI-Einwilligung — separat von der allgemeinen Datenverarbeitung.
Audit-Log — jede Abgabe mit IP, User-Agent, Snapshot des Einwilligungstexts.
Rollen-Zugriff — pro Tenant einstellbar, ob Assistenz und Therapeuten Antworten sehen.
Versionierung — bestehende Antworten bleiben gegen den Stand des Fragebogens zum Submit-Zeitpunkt valide.